23Q2 S-Servicemaßnahme Diesel Abgas EA189

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    • J Parlin schrieb:

      ... wer von den Pappnasen der letzten dummern Kommentare ( einfach Stillegen und abwarten, Bus & Bahn etc. ), steht auch vor einer Stillegung ?

      Die aktuelle gerichtliche Rechtslage sieht so aus, dass Gerichte keine Stilllegung mehr abweisen - bitte mal die aktuelle Rechtslage checken, bevor sooo blöde Anmerkungen kommen !!
      Links zu aktuellen Urteilen erspare ich mir mal, da einige hier ja schlauer zu sein scheinen ...

      Ich wünsche denjenigen, die so etwas geschrieben haben, die auch demnächst eine Stillegung angedroht bekommen, demnächst viel Spaß und mehr Verstand beim Kampf um ihr Recht !!!
      Welche Laus ist dir denn über die Leber gelaufen?

      Dass alle Gerichte das Update nicht als Beseitigung des Fehlers werten, ist mir neu. Nach meiner Kenntnis sind bisher nur wenige Gerichte der Auffassung, dass das Durchführen des Updates für den Gewährleistungsanspruch unbeachtlich ist. Ich hoffe daher für dich, dass das mit deiner Klage befasste Gericht das Update tatsächlich als irrelevant bewertet, sofern du dies ausführen lässt. Ich persönlich würde das Update vor dem Hintergrund eines laufenden Klageverfahrens sicher nicht ausführen lassen. Aber ich bin ja auch - als Fahrer eines Benziners - von dieser Problematik nicht betroffen. Insoweit hast du recht.

      Jonni
    • J Parlin schrieb:

      Die aktuelle gerichtliche Rechtslage sieht so aus, dass Gerichte keine Stilllegung mehr abweisen
      Nein, die aktuelle Rechtslage sieht vielmehr so aus, dass es noch gar keine Urteile zur Zulässigkeit einer Betriebsuntersagung gibt. Es gibt lediglich Beschlüsse in Eilverfahren, in denen es um die sofortige Vollziehung einer Betriebsuntersagung geht. Danach vertreten die Verwaltungsgerichte Karlsruhe, Sigmaringen und Aachen die Ansicht, dass die Anordnung einer sofortigen Vollziehung unzulässig ist. Das VG Düsseldorf hat sie hingegen für zulässig angesehen.

      Halter von Fahrzeugen der Marke Skoda und teilweise Seat werden in Gerichtsverfahren bessere Chancen haben, dass eine Betriebsuntersagung von den Verwaltungsgerichten gekippt wird, weil es für diese Fahrzeuge keine Anordnung einer Nebenbestimmung zur Typgenehmigung gibt, wonach die unzulässige Abschalteinrichtung zu beseitigen. Von den zuständigen Behörden in GB und Spanien, von denen die Typgenehmigung erteilt wurde, wurde das Update lediglich "abgesegnet", ein Eingriff in die Typgenehmigung, wie sie das KBA für Fahrzeuge der Marke VW vorgenommen hat, ist hier nicht erfolgt. Eine Betriebsuntersagung bei fehlendem Update wird sich daher m.E. nur schwer durchsetzen lassen, denn letztlich liegt der Rechtgrund für die Betriebsuntersagung in der fehlenden Übereinstimmung des Fahrzeugs mit der durch die Anordnung der Nebenbestimmung erweiterten Typgenehmigung.

      Tiguanfahrer können so leider nicht argumentieren, weil das für sie zuständige KBA als einzige Behörde in Europa eine Nebenbestimmung zur Typgenehmigung angeordnet hat, der das Fahrzeug nicht entspricht. Sie können nur entweder versuchen nachzuweisen, dass VW auch mit dem Update weiterhin schummelt und die AGR abschaltet, wofür viel spricht, oder aber sich darauf berufen, dass die AGR wegen ihrer Wechselwirkung auf das Abgasverhalten (NOx runter, Rußpartikel und CO2 rauf) sowie der nur sehr eingeschränkten bzw. sogar gar nicht mehr vorhandenen Wirkung auf die NOx-Reduktion im realen Betrieb bei höherer thermischer Belastung des Motors an sich schon gegen das Abschaltverbot und seine Zielsetzung verstößt und damit gar nicht erst genehmigungsfähig war. Das hätte entweder zur Folge, dass das Update, weil es an der fehlenden Genehmigungsfähigkeit nichts ändert, ebenfalls nicht genehmigungsfähig war und daher auch nicht angeordnet werden durfte oder aber, dass man die AGR aus dem Abschaltverbot herausnehmen muss mit der Konsequenz, dass der ganze Abgasskandal auf Europa bezogen wie eine Seifenblase zerplatzt.

      Eine solche Argumentation, die durchaus erfolgreich sein kann, macht aber nur für denjenigen Sinn, der nicht gegen VW oder den Verkäufer klagt, weil man sich damit natürlich auch die eigene Klage kaputt macht.

      J Parlin schrieb:

      Links zu aktuellen Urteilen erspare ich mir mal, da einige hier ja schlauer zu sein scheinen ...
      Diese Links ersparst du dir nicht, weil andere ja schlauer zu sein scheinen, sondern weil du gar keine Links hast, denn wie ich oben bereits ausgeführt habe, gibt es bisher gar keine Entscheidungen zur Zulässigkeit der Betriebsuntersagung.

      Andreas
    • Hi Andreas,

      wenn das zivilrechtliche Klageverfahren läuft, sollte man gegenüber der Verwaltungsbehörde mit der Argumentation durchdringen, dass die Vornahme des Updates den Gewährleistungsanspruch des betroffenen VW-Fahrers im zivilrechtlichen Klageverfahren gefährden kann. Soweit mir bekannt, sind die meisten Zulassungsämter dann bereit, die Frist zur Stilllegung des Fahrzeugs solange zu verlängern, bis zumindest eine erstinstanzliche Entscheidung vorliegt.

      Jonni
    • Jonni schrieb:

      wenn das zivilrechtliche Klageverfahren läuft, sollte man gegenüber der Verwaltungsbehörde mit der Argumentation durchdringen, dass die Vornahme des Updates den Gewährleistungsanspruch des betroffenen VW-Fahrers im zivilrechtlichen Klageverfahren gefährden kann. Soweit mir bekannt, sind die meisten Zulassungsämter dann bereit, die Frist zur Stilllegung des Fahrzeugs solange zu verlängern, bis zumindest eine erstinstanzliche Entscheidung vorliegt.
      Grundsätzlich sind die Zulassungsstellen nicht verpflichtet, auf ein zivilrechtliches Verfahren Rücksicht zu nehmen, da durch die Stilllegung des Fahrzeugs der zivilrechtliche Anspruch nicht gefährdet werden kann. In der Praxis hast du jedoch recht, dass die meisten Zulassungsstellen bei einem anhängigen Zivilverfahren keine Maßnahmen ergreifen. Manche verzichten bereits darauf, überhaupt eine Betriebsuntersagung anzuordnen, andere verzichten lediglich auf deren Vollziehung. In diesen Fällen sollte man sich aber darüber bewusst sein, dass man damit lediglich eine Verschiebung einer Fahrzeugstilllegung erreicht, sie jedoch nicht verhindern kann. Nach Abschluss des Zivilverfahren wird die Behörde den Vorgang wieder aufnehmen. Man kann allenfalls hoffen, dass sie es vergisst, aber die Wahrscheinlichkeit hierfür ist doch sehr gering.

      Wer nicht nur den Aufschub erreichen, sondern die Betriebsuntersagung im Ganzen verhindern will, muss hingegen gerichtlich oder durch Widerspruch (in den Bundesländern, in denen es das Widerspruchsverfahren noch gibt) gegen die Betriebsuntersagung vorgehen, was allerdings nicht bereits aufgrund der Anhörung sondern erst nach Erhalt einer entsprechenden Verfügung möglich ist.

      Andreas
    • ...habe gerade ne aktuelle Rechtsprechung von meinem Anwalt aus Augsburg erhalten...liest sich ganz vernünftig für die "Geschädigten". Im übrigen ist es meinem Anwalt wurscht, ob das Update "zwangsweise" aufgespielt wurde oder das Auto noch im Originalzustand ist...
      Vw ist jetzt erstmal dran mit dem nächsten Zug.. ;) drei Wochen haben sie noch
      Soll doch die rechtschreibkorrektur machen, was sie will, mir wurscht... :D
    • Habe kürzlich auch die seitens des KBA angekündigte Aufforderung der Kfz-Zulassungsstelle erhalten, dass bei meinem Fahrzeug der Mangel

      -Rückrufaktion Code: 23R7, unzulässige Abschalteinrichtung

      festgestellt worden sei, ich möge unter Fristsetzung nachweisen, dass ich mein Fahrzeug in den vorschriftsmäßigen Zustand versetzt, d.h. den Mangel beseitigt lassen habe.

      Ich bin am Tag des Fristablaufs persönlich auf der Zulassungsstelle erschienen und habe auf Anraten meines Anwalts unter Hinweis auf meinen anhängigen Prozess vor dem Landgericht um Fristverlängerung zur Klärung der Rechtslage gebeten.

      Der Sachbearbeiter meinte nur, er sähe das entspannt, weder er noch ich seien an der Sache schuld, ich möge ihn über Ergebnis und ggf. Fortgang des Rechtsverfahrens auf dem Laufenden halten, wenn es dazukommt, eben bis in die Revisionsinstanz. Solange sei die Stilllegungsandrohung ausgesetzt. Ich möge ihm lediglich einen Nachweis der Klageeinreichung zukommen lassen.

      Mein Anwalt hätte andernfalls gegen die Verpflichtung zum Zwangs-Update Rechtsmittel eingelegt.

      jam
    • Ich habe diese Woche auch diesen gelben Brief von der Kfz-Zulassungstelle erhalten.
      Mir bleiben jetzt 2 Monate Zeit, den Nachweis zu erbringen, dass ich das Update habe aufspielen lassen.
      Aber: die angegebene FIN ist falsch!
      Ich denke, das bringt mir nochmal ein paar Wochen.

      bin immer noch masslos enttäuscht
      Ich habe keine Vorurteile ... ich hasse jeden!
    • VW, bei mir wird sich seitens der zulassungsstelle nix tun, das Update würde ohne Rückfragen oder Genehmigung meinerseits einfach mit der Begründung anlässlich eines werkstattaufenthalts in gänzlich anderer sache von vw aufgespielt, weil man mich "ohne das update nicht hätte wieder vom Hof fahren lassen dürfen" :cursing:
      Ich schöpfe jetzt alle (gerichtlichen) Rechtsmittel aus, nachdem VW mir unter Zitieren von einigen pro vw urteilen eine Rücknahme oder ein angebot zur außergerichtlichen einigung kackfrech verweigerte...vw ist offensichtlich nicht geläufig, dass es viele anderslautende urteile gibt ...

      Gruß
      Soll doch die rechtschreibkorrektur machen, was sie will, mir wurscht... :D
    • Grüß dich david,

      hmmm ... laienhaft würde ich mal vermuten, dass du nicht VW sondern in deinem speziellen Fall deine Service-Werkstatt verklagen musst, denn die haben dein Auto ohne deine Zustimmung "verändert".

      VW wird sich raushangeln mit dem Hinweis, dass dieses update mit dem KBA abgestimmt wurde und durchzuführen sei. Und, VW hat ja nichts an deinem Auto "verändert".

      Was deine Recherche mit den anders lautenden Urteilen gegen VW betrifft ... vielleicht meldet sich ja floflo noch mal, was ich aber mittlerweile durch diesen Thread hier gelernt habe ... es sind ja alles Einzelurteile und jedem Urteil liegt ein anderer Klagegrund zugrunde. Die ganzen Urteile sind somit nicht vergleich- bzw. anwendbar.

      Ich glaub du bist nun einer derjenigen die doppelt und dreifach angeschi... sind :cursing:
      Tiguan verkauft mit 189.833 km - Nachfolger: Kia Sorento GT-Line
    • Habe gestern (18.07.18) ebenfalls die Androhung der Stilllegung erhalten mit Datum 13.07.18 und Frist bis zum 01.08.18. Das sind nicht mal zwei Wochen.
      Auch bei Klage gegen VW würde diese Frist nicht verlängert ... sagte man mir am Telefon.

      Gnädigerweise könnte ich eine Fristverlängerung um einige Tage erhalten, falls ich keinen zeitnahen Werkstatttermin bekäme.
    • @Alf
      Das Ding mit dem update ist durch.
      Aber es gibt ja dennoch die eine oder andere "Spielwiese", die betreten werden kann...einmal der Verkäufer, zum anderen der hersteller, im finanzierungsfall darüber hinaus das kreditunternehmen.
      Muss jeder für sich selber wissen und entscheiden, ob und ggf. Wie er/sie einer staatlich herbeigeführten zwangsenteignung begegnet oder eben sein geliebtes gefährt mit enormem verlust irgendwann verschleudert und ggf. Auf den Müll schmeißt...
      Ich für meinen Teil muss hart für jeden Cent arbeiten, die, die so ein auto aus der portokasse bezahlen, belastet der vw-skandal (ich benutze jetzt mal nicht das wort "betrug", wofür ich hier schon gerügt wurde) sicherlich nicht....und ich habe den Eindruck, von diesen Menschen gibt es ne ganze Masse...
      Soll doch die rechtschreibkorrektur machen, was sie will, mir wurscht... :D
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