23Q2 S-Servicemaßnahme Diesel Abgas EA189

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    • Servus zusammen.

      War ja auch ein absoluter Gegner des updates und habe mich lange gewehrt,wie auch hier beschrieben.
      Aufgrund dessen,das ich, wenn wirklich das AGR Ventil kaputtgeht nicht auf die Kulanz verzichten wollte,wurde es letztes Jahr aufgespielt.

      Nun sind gut 10.000km ins Land gegangen und nix aber noch gar nix Negatives ist passiert.
      Weder mehr Diesel,noch ruckeln noch lauter oder sonstiges.

      Werde aber mich alle 10.000km mal meinen Kommentar hier abgeben,weil ich selber gespannt bin,wann es den ersten Defekt gibt.

      Das wars schönes Wochenende
      Herby
    • Danke an herby0795. Das ist ein guter Plan.

      Info-Update aktuell von mir:

      Ich habe heute regulär nach Ablauf der ersten drei Jahre einen TÜV/HU gemacht und die Plakette ohne Mängel bekommen.
      Festgestellt wurde, das das Update noch nicht drauf ist. Da aber (offensichtlich) noch keine Meldung vom KBA an die Zulassungsstelle erfolgt ist, ist aus Sicht des TÜV alles gut. Nun bis 04/2020.

      Interessant in dem Zusammenhang sind diese 18 Monate... In keinem Schreiben von VW ist eine Frist oder 18 Monate gesetzt. Woher soll ich also wissen, wann meine 18 Monate laufen? Wer ein Datum (erstmalig) gesetzt hat, ist das KBA. Und zwar der Tag, an dem das KBA an die lokale Zulassungsstelle meldet, das das Update noch nicht aufgespielt wurde. Das wird dann bei mir Ende Mai 2018 sein.

      Große Frage: was genau passiert dann? Ich selbst / das Fahrzeug ist zur Zeit vor dem Amtsgericht in einem Verfahren sowohl gegen VW wie auch das Autohaus. Vorige Woche wurde festgelegt, in dem Verfahren auch einen Gutachter zu bestellen. Dann kann es faktisch doch gar nicht sein, das ich bis zu einer Entscheidung etwas an dem Fahrzeug durch ein Update ändere- oder?

      Meine Gedanken in Reihenfolge der Sinnhaftigkeit/Machbarkeit. Gerne Anmerkungen oder weitere Ansätze dazu.

      1. Schnellstmögliche komplette Rückabwicklung/Rückgabe des Kaufvertrags und des Fahrzeuges zum Neupreis.
      2. Schnellstmögliche komplette Rückabwicklung/Rückgabe des Kaufvertrags und des Fahrzeuges zum Neupreis abzüglich Nutzung.
      3. Tausch/Wandlung des Fahrzeugs beim Händler/VW gegen ein rechtsgültiges Fahrzeug gleicher oder höherer Klasse bzw. Marke.
      4. Neukauf eines Fahrzeuges bei einem anderen Herstellers (setzt dann 1. oder 2. voraus).
      5. Verhinderung der Stilllegung Ende Mai 2018 und das Fahrzeug so lange wie möglich fahren ohne Update. Aus meiner Sicht dann nur bis max. 04/2020 möglich da der Updatezwang sicher nicht vom KBA aufgehoben wird. Und dann?
      6. VW und das Autohaus durch alle Instanzen zerren bis eine höchtrichterliche Entscheidung gefallen ist oder auf dem Weg dahin ein Vergleich gefunden werden kann. Egal wie lange das dauert. Dies muss unter Abwägung von 5. geprüft werden. Für 4. und 5. gilt: bis dahin kein Update anbringen.

      Fest steht doch mittlerweile, das dieses Auto/Typ so nie hätte vom KBA genehmigt werden dürfen da von Anfang an eine Täuschung vorsätzlich vorgelegen hat. Außerdem steht fest, das in Bezug auf Umwelt keine oder nur eine geringe Verbesserung der Abgase festzustellen ist. Es werden ja zwei Dinge gemacht beim Update: Die Software entfernt (Forderung des KBA) und Anpassen der Motorsteuresoftware (Umweltaspekt - was ja zum Schaden und Mehrverbrauch/Leistungsverlust führt). Es ist ebenfalls unstrittig, das eine nachträgliche Änderung der Motorsoftware zum Erlöschen der Betriebserlaubnis in Bezug auf das Produktmuster welches das KBA ursprünglich zugelassen hat, führt.

      Diese Nummer ist so vom Autohaus und VW absolut inakzeptabel und ich werde bis zum jüngsten Tag kämpfen. Das lasse ich mir so nicht bieten.

      Der erste Link fasst es gut zusammen und hat auch weiterführende seriöse Infos.
      test.de/Abgasmanipulation-bei-…uf-Ihre-Fragen-4918330-0/

      focus.de/auto/news/abgas-skand…illgelegt_id_7342104.html

      tz.de/auto/werden-bald-200000-…b-gesetzt-zr-9482282.html

      autozeitung.de/vw-rueckrufaktion-diesel-skandal-120691.html
      Parkpilot, Parklenkassistent, Geschwindigkeitsregelanlage, Anhängerkupplung anklappbar, Handy-Premium-Modul, Radio/Navi [lexicon]RNS[/lexicon] 315, Mallory 8 J x 18, Volkswagen R, Xenon-Scheinwerfer mit Kurvenfahrlicht und LED-Tagfahrlicht.
    • Diver72 schrieb:

      vor dem Amtsgericht i
      Hallo, wieso Amtsgericht?
      Bei mir gings gleich zum Landgericht!
      Der oben stehende Beitrag stellt lediglich eine freie Meinungsäußerung gemäß Artikel 5 Grundgesetz der BRD dar.

      T-Roc Weiß/Silber Metallic 1,5 Benziner Sport R-Line und einiges an Extras
    • Diver72 schrieb:

      ...

      Info-Update aktuell von mir:

      Ich habe heute regulär nach Ablauf der ersten drei Jahre einen TÜV/HU gemacht und die Plakette ohne Mängel bekommen.
      ... Nun bis 04/2020.

      ...
      5. Verhinderung der Stilllegung Ende Mai 2018 und das Fahrzeug so lange wie möglich fahren ohne Update. Aus meiner Sicht dann nur bis max. 04/2020 möglich da der Updatezwang sicher nicht vom KBA aufgehoben wird. Und dann?...

      Diese Nummer ist so vom Autohaus und VW absolut inakzeptabel und ich werde bis zum jüngsten Tag kämpfen. Das lasse ich mir so nicht bieten.
      Hallo Diver,

      wie viele Kilometer fährst du denn so pro Jahr im Durchschnitt?

      Eine meiner Überlegungen eben nicht den rechtlichen Weg zu gehen bzw. eben doch zwangsweise das Update zu "akzeptieren" war, dass ich mit 40-50 tkm/ Jahr womöglich schneller in einer Zwangslage bin als mir lieb ist. Zwangslange insofern, dass, hat man ein Mal den Rechtsweg eingeschlagen, sollte man ja auch bis zum akzeptierten Urteil das Auto auch behalten und dann kommen die Kilometer so zusammen, ein Ende des Rechtsweges ist nicht in Sicht und man "muss" quasi über einen Fahrzeugwechsel nachdenken.

      Gruss vom ALF
      Tiguan verkauft mit 189.833 km - Nachfolger: Kia Sorento GT-Line
    • Info für ALF:

      Die jährliche Laufleistung liegt bei ca. 25.000 KM. Immer die gleiche Langstrecke, jeden Tag das Gleiche.

      Der "lange Weg bis zum - bitteren - Ende ist in der Tat, das Letze, was ich möchte. Aber wenn man sich gar nicht einig wird, mache ich das. Nach heutigem Stand. Diese Ignoranz von VW und insbesondere des Autohauses, mit dem man versucht hat gütlich und friedlich vor Aufnahme jeder rechtlichen Schritte zu reden - ist völlig ergebnislos um nicht zu sagen aussichtslos abgegangen. Das geht doch so nicht.

      Thema Amtsgericht oder Landgericht werde ich beim Anwalt nachfragen. Gerne direkt zum EUGH... ;-))
      Parkpilot, Parklenkassistent, Geschwindigkeitsregelanlage, Anhängerkupplung anklappbar, Handy-Premium-Modul, Radio/Navi [lexicon]RNS[/lexicon] 315, Mallory 8 J x 18, Volkswagen R, Xenon-Scheinwerfer mit Kurvenfahrlicht und LED-Tagfahrlicht.
    • Nate schrieb:

      Ich habe auch Post vom KBA bekommen. Allerdings für den Yeti.
      Deine Aussichten, eine Betriebsuntersagung zu verhindern, sind für den Yeti größer als für den Tiguan, weil der Yeti seine Typgenehmigung nicht vom KBA sondern von der britischen VCA erhalten hat, die aber anders als das KBA keine nachträgliche Nebenbestimmung zur Typgenehmigung angeordnet sondern das Update lediglich genehmigt hat. Damit besteht keine Verpflichtung zur Vornahme des Updates, auch wenn das KBA das anders sieht. Die Typgenehmigung bleibt vielmehr in ihrem ursprünglichen Bestand wirksam und stellt auch die Berechtigung zum Betrieb des Fahrzeugs dar.

      Für Fahrzeuge der Marke VW ist das anders, weil durch die Anordnung der Nebenbestimmung, wonach die unzulässige Abschalteinrichtung zu beseitigen ist, die Typgenehmigung ergänzt wurde und die Fahrzeuge, bei denen die Abschalteinrichtung nicht beseitigt wurde, folglich nicht mehr der Typgenehmigung entsprechen. Da besteht dann lediglich die Möglichkeit, im Rahmen eines Drittwiderspruchs beim KBA gegen die Anordnung der Nebenbestimmung vorzugehen, was nur dann von Erfolg gekrönt sein kann, wenn man schlüssig darlegt, dass die Abschalteinrichtung hier nicht gegen das EU-Recht verstößt.

      Hierfür gibt es durchaus ein schlagkräftiges Argument, weil die maßgebliche EU-Vorschrift nicht nur das Abschalten einer dem Abgaskontrollsystem zugehörigen Einrichtung verbietet, sondern gleichermaßen auch das Einschalten, wenn sich dadurch das Abgasverhalten verschlechtert. Da die Abgasrückführung, um die es hier anders als in den USA geht, auf das Abgasverhalten aber eine Wechselwirkung hat (Stichwort Zielkonflikt), indem sie zwar unter bestimmten Bedingungen die Stickoxide reduziert, dadurch gleichzeitig aber auch die Rußpartikel erhöht werden, die keinesfalls alle vom DPF zurückgehalten werden, fällt jedes Aktivieren der AGR unter das Abschalt/Einschaltverbot, so dass es bei Einsatz dieser Einrichtung gar nicht möglich ist, nicht dagegen zu verstoßen. Dieses Problem lässt sich nur dadurch lösen, dass man die AGR vom Abschaltverbot ausnimmt. Leider hat bisher kein einziges Gericht diesen Ansatz gesehen, geschweige denn geprüft.

      Die vorstehende Argumentation verbietet sich allerdings für diejenigen, die eine Klage gegen VW oder den Verkäufer anhängig haben oder noch beabsichtigen, da man sich damit das Verfahren natürlich kaputt macht, wenn die Richter dieser Argumentation folgen.

      Andreas
    • herby0795 schrieb:

      Nun sind gut 10.000km ins Land gegangen und nix aber noch gar nix Negatives ist passiert.
      Weder mehr Diesel,noch ruckeln noch lauter oder sonstiges.
      Das ist auch nicht verwunderlich, denn mögliche Folgen des Updates sind sehr vom Fahrprofil abhängig. Das Update kann zu Folgeschäden führen, muss es aber nicht, wobei echte Langzeitauswirkungen noch nicht überblickt werden können.

      VW selbst hat einmal geäußert, dass etwa 10 % der Fahrzeuge nach dem Update Probleme machen, d.h. es bei 90 % keine Probleme gibt. Ob das richtig ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen, doch auch wenn man die Richtigkeit der Aussage einmal unterstellt, klingt das nur auf dem ersten Blick gut, denn 10 % Problemfälle sind eben 10 %. In Beipackzetteln von Medikamenten gilt das dann als eine sehr häufige Nebenwirkung, wie überhaupt solche Prozentangaben sehr relativ sind. Wenn die DB von sich behauptet, dass 90 % der Züge pünktlich sind, so empfindet man das als ein sehr gutes Ergebnis. Behauptet hingegen ein Krankenhaus, dass 90 % der Blinddarmoperationen vom Patienten überlebt werden, würde man dort wahrscheinlich nicht hingehen. Und so muss auch beim Update jeder für sich selbst den Wert von 90 % ohne Probleme einordnen.

      Ungeachtet möglicher Folgeschäden, wird ein bestimmter Effekt aber von den meisten beschrieben. Das sind die aufgrund des erhöhten Rußpartikelausstoßes deutlich häufiger stattfindenden Regenerationen. Da stellt sich dann die Frage nach dem Sinn des Updates, denn während der Regeneration ist der NOx-Ausstoß extrem hoch, was in dem Fall zwar völlig legal ist, aber sicherlich nicht im Sinne der Zielsetzung des Gesetzgebers. Schon die gemessene Reduzierung der Stickoxide bei hoher AGR-Rate auf der Straße hält sich sehr in Grenzen und ist bei manchen Fahrzeuge praktisch gar nicht mehr nachweisbar, wenn man dieser Reduzierung die temporäre Erhöhung durch häufigere Regenerationen gegenüberstellt, wir sich womöglich sogar eine Verschlechterung des Gesamtbildes ergeben, von einer höheren Feinstaubbelastung ganz zu schweigen. Wer das Update also vornehmlich deshalb aufspielen lässt, weil er glaubt, damit etwas Gutes für die Umwelt zu tun, schießt sich und der Umwelt möglicherweise ein Eigentor. Leider gibt es bisher keine darauf bezogenen Messungen.

      Andreas
    • Hallo Forumsfreunde!
      Heute um 21.45 Uhr sendet das 1. Programm bei Plusminus
      etwas über VW und den Dieselskandal. Es könnte interessant sein.
      Weiterhin gute Fahrt.
      Gruß Nate

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Nate ()

    • Hallo Forumsfreunde!
      Ich habe die Sendung gesehen. Ihr auch? Was sagt Ihr dazu?
      Ich finde, es ist wieder einmal herausgestellt worden, wie die deutschen Käufer bewusst hinters Licht geführt wurden. Die EU will von Deutschland Strafzahlungen. Wenn sie damit durchkommt, muß anstelle der Autobauer, die diese hätten übernehmen müssen, der Steuerzahler dafür aufkommen.
      Unvorstellbar was da abgeht.
      Weiterhin gute Fahrt.
      Gruß Nate
    • Nate schrieb:

      Hallo Forumsfreunde!
      Ich habe die Sendung gesehen. Ihr auch? Was sagt Ihr dazu?
      Ich finde, es ist wieder einmal herausgestellt worden, wie die deutschen Käufer bewusst hinters Licht geführt wurden. Die EU will von Deutschland Strafzahlungen. Wenn sie damit durchkommt, muß anstelle der Autobauer, die diese hätten übernehmen müssen, der Steuerzahler dafür aufkommen.
      Unvorstellbar was da abgeht.
      Weiterhin gute Fahrt.
      Gruß Nate
      Hallo Nate :thumbup:
      Nach dem Dieselskandal bei VW können sich in Österreich rund 360.000 betroffene Autobesitzer an Sammelklagen beteiligen.

      Das Sozialministerium und die Arbeiterkammer in Wien haben den Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Donnerstag mit der Umsetzung beauftragt.

      Ein Gutachten des VKI zeige, dass es durch die Abgasmanipulationen des deutschen Unternehmens Wertminderungen von mehr als 20 Prozent bei Fahrzeugen geben könne. Auch Folgeschäden wie reduzierte Leistung und erhöhter Verschleiß trotz Softwareupdate seien demnach möglich.

      Alle Geschädigten können sich bis zum 20. Mai anmelden, "um so ihr Recht auf eine angemessene Entschädigung durchzusetzen", sagte Sozialministerin Beate Hartinger-Klein. Geschädigte können das Auto zwischenzeitlich auch bereits wieder verkauft haben.

      "Es kann nicht sein, dass vorsätzliche Manipulationen in diesem Ausmaß ohne Folgen bleiben und österreichische Konsumenten auf ihrem Schaden sitzen bleiben", teilte der VKI mit.

      Rechtlich ist in Österreich eine einzelne Sammelklage an einem einzelnen Gericht nicht erlaubt, da die VW-AG ihren Sitz in Deutschland hat. Deshalb werden die verschiedenen Ansprüche von zwei Anwaltskanzleien gebündelt und im ganzen Land bei Gerichten eingebracht.

      Betroffene können sich mit einem geringen Beitrag an den Sammelklagen beteiligen. Das restliche Geld kommt von einem Prozesskostenfinanzierer, der bei einem Erfolg vor Gericht eine gewisse Quote erhält.


      Ich hoffe, auch der Staat holt sich die entgangene NOVA herein, die durch die manipulierten Angaben nicht abgeführt werden mussten um meine Pension zu zahlen :D
    • gresu schrieb:

      Betroffene können sich mit einem geringen Beitrag an den Sammelklagen beteiligen. Das restliche Geld kommt von einem Prozesskostenfinanzierer, der bei einem Erfolg vor Gericht eine gewisse Quote erhält.
      Da geht der Prozesskostenfinanzierer aber ein ziemliches Risiko ein, denn wenn die Verfahren verloren gehen, kommt schnell ein Millionenbetrag an Verfahrenskosten zusammen, die er dann an der Backe hätte. Auch für den Kunden hat dieses System, das mir ähnlich dem von myRight zu sein scheint, nicht nur Vorteile. Zwar geht er nur ein sehr geringes Kostenrisiko ein (120 Euro), doch dafür muss er im Erfolgsfall einen Teil seiner erstrittenen Leistung abgeben, die je nachdem, in welchem Stadium das Verfahren beendet wird, zwischen 10 und 35 % betragen. Aber immerhin handelt es sich beim VKI (vergleichbar mit der Stiftung Warentest bei uns) um einen seriösen Verein, was ich von myRight nicht unbedingt behaupten kann. Letztlich sind die eigentlichen Gewinner aber die Anwälte, die an solchen Verfahren immer gewinnen, ganz gleich wie sie ausgehen.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      gresu schrieb:

      Betroffene können sich mit einem geringen Beitrag an den Sammelklagen beteiligen. Das restliche Geld kommt von einem Prozesskostenfinanzierer, der bei einem Erfolg vor Gericht eine gewisse Quote erhält.
      Da geht der Prozesskostenfinanzierer aber ein ziemliches Risiko ein, denn wenn die Verfahren verloren gehen, kommt schnell ein Millionenbetrag an Verfahrenskosten zusammen, die er dann an der Backe hätte. Auch für den Kunden hat dieses System, das mir ähnlich dem von myRight zu sein scheint, nicht nur Vorteile. Zwar geht er nur ein sehr geringes Kostenrisiko ein (120 Euro), doch dafür muss er im Erfolgsfall einen Teil seiner erstrittenen Leistung abgeben, die je nachdem, in welchem Stadium das Verfahren beendet wird, zwischen 10 und 35 % betragen. Aber immerhin handelt es sich beim VKI (vergleichbar mit der Stiftung Warentest bei uns) um einen seriösen Verein, was ich von myRight nicht unbedingt behaupten kann. Letztlich sind die eigentlichen Gewinner aber die Anwälte, die an solchen Verfahren immer gewinnen, ganz gleich wie sie ausgehen.
      Andreas
      Da stimme ich Dir voll zu Andreas, doch es wird mal ein Zeichen gesetzt!
      Das hier alle "Mitschmöker'n" ist klar, doch der Endverbraucher wird nicht alleine im Regen stehen gelassen.
      Auch habe ich bei einigen Prozessen die Erfahrung gemacht, dass alle Urteile so wie so auf einen Vergleich raus laufen.
      Altes Sprichwort: lieber den Spatz in der Hand, als die Taube am Dach!
    • ... der Mai steht vor der Tür und es flattern dann bald erste Briefe von den Zulassungsstellen bezüglich Stillegungsandrohung ins Haus. Mal schauen, was das wird.

      Was ist denn nun aus den ersten Androhungen von Stillegungen der Zulassungsämter bezüglich des AMAROK geworden - hat da jemand nochmal was gehört,
      wie der Stand da ist ?
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    • Ich möchte mich zunächst bei allen bedanken, die auf meinen Beitrag oben geantwortet haben. Da ist sehr viel drin, was ich mal alles so für meinen "weiteren Weg" mit aufnehme.

      Fakt ist nun, das der Gutachter vom Gericht angeordnet wurde und ein selbstständiges Beweisverfahren sowohl gegen das Autohaus als auch VW läuft. Nun gilt es etwas abzuwarten und ich werde gerne hier berichten, was dabei raus kommt.

      So oder so: diese Art von Freizeitgestaltung brauche ich nicht, da es mehr ist, als nur ein paar Mails zu schreiben. Aber: so wie das Ganze bisher gelaufen ist, kann es ja nun auch nicht sein. Ich lasse mir mein Auto nicht ohne Kampf von VW einfach kaputtupdaten - ohne das es am Ende der Umwelt was brigt. Ja, die illegale Abschalteinrichtung muss runter. Aber das dann neue Motorsoftware zwingend drauf muss ist nicht zu verstehen. Besser wird die Luft nicht. Und der Moter / die Umgebung auch nicht.

      Ohne Versuch kein also Ergebnis. Ich freue mich über jedes Feedback oder weitere Info, gerne auch PN falls es hier nicht in den Ablauf passt.
      Daumen drücken und Fakten schaffen!
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