Ja, das Thema gab es hier schon mal - allerdings lange her. Hätte gerne gewusst, ob sich die Rechtssprechung dazu nun auch mal "geöffnet" hat (LED als Neblscheinwerfer Leuchtmittel zulässig) und ob es problemlos möglich ist, technisch/mechanisch ohne Fehleranzeigen im Bordnetz umzurüsten. Und ich möchte auch nicht mit Kabeln oder Stromdieben arbeiten. Dann bleibt lieber alles so wie es ist.
Besten Dank!
Parkpilot, Parklenkassistent, Geschwindigkeitsregelanlage, Anhängerkupplung anklappbar, Handy-Premium-Modul, Radio/Navi [lexicon]RNS[/lexicon] 315, Mallory 8 J x 18, Volkswagen R, Xenon-Scheinwerfer mit Kurvenfahrlicht und LED-Tagfahrlicht.