Bei BlueMotion ist Start/Stopp Bestandteil des Spritsparmanagement, und ein Abschalten hat die gleiche Wirkung wie VWs Schummelsoftware.
Dem Grundsatz nach erlischt bei einem dauerhaftes Deaktivieren bei BlueMotion-Fahrzeuge die allgemeine Betriebserlaubnis,
unabhängig ob der Betreffende anderer Meinung ist.
Als Fahrzeug-Hersteller würde ich dafür sorge Tragen, dass wenn einer das Abschaltet, das Fahrzeug gar nicht mehr funktioniert und die
Instandhaltungskosten mindestens die Kosten für ein neues Steuergerät beinhaltet.
Blödheit muss halt bestraft werden.