Garantieverlängerung

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    • Moinsen...

      ein schmaler Grad das Ganze.

      Natürlich würde ich mich ärgen 1000,- oder gar knapp 2000.- (für weitere 3 Jahre) zu bezahlen, ohne eine Leistung dafür bekommen zu haben, in dem Fall das Auto bleibt ohne Mucken.
      Anders herum wäre es natürlich, wenn in den 3 Jahren etwas passiert und ich > 2000€ dafür blechen muss.

      Nach zwei Jahren Garantieverlängerung kann ich kein weiteres Jahr nachversichern?
    • eduan schrieb:

      floflo schrieb:

      Da ist dir wohl ein Rechenfehler unterlaufen. Eine Garantieverlängerung um 2 Jahre sind 24 Monate, mithin 40,67 Euro/Monat.
      Nein, Andreas, du hast es leider nicht verstanden.

      Ich hatte in Post Nr. 10 begründet, dass über die gesamte Garantiezeit (inkl. Verlängerung) gerechnet werden sollte, um die Kosten vergleichbar zu machen.

      Sorry eduan, da hatte ich deinen Post Nr. 10 wohl nicht richtig gelesen bzw. dich missverstanden, weil Basis deiner Berechnung ja eine von Anfang an vereinbarte Ratenzahlung war, was bei Toni_777 gerade nicht der Fall war. Er hat sein Fahrzeug ja auch als Jahreswagen gebraucht gekauft, so dass auf ihn deine Berechnung auch gar nicht übertragbar ist. Mir ist auch nicht so ganz nachvollziebar, warum es der besseren Vergleichbarkeit dient, wenn man die reguläre Herstellergarantie mit in die monatlichen Durchschnittskosten einberechnet. Wenn man auf die Vergleichbarkeit abstellt, macht das Umrechnen auf Monatsraten ohnehin wenig Sinn. Da wäre eine Berechnung auf das Jahr besser, weil man die Garantieverlängerung ja schließlich jahresbezogen vereinbart (1 Jahr, 2 Jahre oder 3 Jahre).

      Andreas
    • So nun kam das Angebot...
      überlege mir weitere 2 Jahre für 976€ zu holen.

      Hier mal das Kleingedruckte, was drin und was nicht drin ist.

      IV. Was ist nicht versichert?

      1. Garantieverlängerung

      Im Rahmen der Garantieverlängerung wird kein Ersatz geleis-
      tet für die nachfolgenden Positionen und alle damit im Zusam-
      menhang stehenden Kosten:

      a) Nicht versicherte Gefahren

      Wir leisten ohne Rücksicht auf andere mitwirkende Ursachen

      keinen Ersatz für Schäden,

      aa) die entstanden sind durch Fremdeinwirkung oder äußere

      Einflüsse aller Art, wie z.B.:

      (1) Unfall, d.h. ein unmittelbar von außen her plötzlich mit

      mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis;

      (2) mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung, insbeson-
      dere Diebstahl, unbefugter Gebrauch, Raub oder Unterschla-
      gung;

      (3) unmittelbare Einwirkung von Sturm, Steinschlag, Hagel,

      Blitzschlag, Erdbeben, Überschwemmung, Brand oder Explo-
      sion;

      (4) Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen,

      Streik, Aussperrung, Beschlagnahme oder sonstige Eingriffe

      oder Kernenergie;

      (5) unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung des

      Fahrzeugs, wie z.B. bei motorsportlichen Wettbewerben bzw.

      den dazugehörigen Übungsfahrten oder durch Überladung;

      (6) Tierbiss;

      bb) die durch Verschleiß entstanden sind;

      cc) die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden

      sind, oder zu denen versucht wurde, arglistig über Tatsachen

      zu täuschen, die in einem kausalen Zusammenhang zu dem

      Eintritt des Schadens oder der Höhe der Entschädigung stehen

      (z.B. Eingriffe am Kilometerzähler);

      dd) für die ein Dritter eintrittspflichtig ist, bzw. deren Behebung

      im Rahmen einer gewährten Kulanz erfolgt (ist);

      ee) die durch Veränderung der ursprünglichen Konstruktion

      des Fahrzeuges oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörtei-
      len (z.B. Umrüstung auf Gasbetrieb) verursacht worden sind,

      die nicht vom Hersteller genehmigt oder nicht fachgerecht

      eingebaut worden sind;

      ff) die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass

      (1) die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum

      Betrieb des Fahrzeuges nicht beachtet worden sind (z.B.)

      Verwendung ungeeigneter Schmier- und Betriebsstoffe);

      (2) eine Rückrufaktion des Herstellers nicht wahrgenommen

      wurde;

      (3) ein für eine Werkstatt erkennbarer Vorschaden nicht unver-
      züglich repariert wurde;

      (4) das Fahrzeug unsachgemäß instand gesetzt, gewartet oder

      gepflegt worden ist.

      b) Nicht versicherte Teile

      Nicht versichert sind:

      aa) Teile, die nicht vom Hersteller genehmigt sind;

      bb) Teile, die im Rahmen der vom Hersteller des Fahrzeuges

      vorgeschriebenen Wartungs- und Pflegearbeiten auszutau-
      schen sind;

      cc) Zünd- und Glühkerzen, es sei denn, ihr Ersatz ist technisch

      erforderlich und steht in unmittelbar ursächlichem Zusammen-
      hang mit einem ersatzpflichtigen Schaden;

      dd) Betriebsstoffe und Hilfsmittel, wie beispielsweise Öle, Ölfil-
      ter und Frostschutzmittel, es sei denn, sie werden in unmittelbar

      ursächlichem Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen

      Schaden erforderlich;

      ee) Kupplungsscheibe und Bremsbeläge, -trommel, -scheiben

      und -klötze, Felgen, Reifen;

      ff) Aufbauten und technische Anbauten bei Nutzfahrzeugen;

      gg) nicht werkseitig eingebaute Teile, wie insbesondere nicht

      werkseitig eingebaute Radios, CD-Spieler, CD-Wechsler, An-
      tennen, Unterhaltungselektronik, Navigationssystem, Telefon

      und Freisprecheinrichtung, Audio- und Videosysteme, bewegli-
      ches und unbewegliches Mobiliar, z.B. bei Individualeinbauten

      wie Camping-, Wohnmobil- und Businessausstattung;

      hh) Datenträger (z.B. DVD, CD-ROM) für Navigationsgeräte.

      c) Nicht versicherte Schäden und Arbeiten

      Nicht ersetzt werden:

      aa) Lack- und Korrosionsschäden;

      bb) Verunreinigungen im Kraftstoffsystem, es sei denn, sie

      treten in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang mit einem

      nach diesen Bedingungen ersatzpflichtigen Schaden auf;

      cc) mittelbare Schäden, wie z.B. Abschleppkosten, Ab- und

      Einstellgebühren, Mietwagenkosten, Entschädigung für ent-
      gangene Nutzung u.ä.;

      dd) Wartungsarbeiten;

      ee) Auswuchten der Räder;

      ff) Test-, Mess-, Prüf- und Einstellarbeiten, es sei denn, sie

      sind in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang mit einem

      nach diesen Bedingungen ersatzpflichtigen Schaden erforder-
      lich.

      2. Funktionsgarantie

      Im Rahmen der Funktionsgarantie wird kein Ersatz geleistet

      für die in der Garantieverlängerung nicht versicherten Positio-
      nen (Ziffer IV. 1. a) bis c) ) sowie für die nachfolgenden Teile

      und Schäden und alle damit im Zusammenhang stehenden

      Kosten:

      a) Rahmen- und Karosserieteile, Cabrio- und Faltverdecke,

      Federn, Stoßdämpfer, Luftfedern und Luftfederdämpfer, Batte-
      rien, Glas, Scheinwerfergehäuse, Beleuchtung innen und außen,
      wie z.B. Glühlampen, Lampen mit LED- und/oder Xe-
      non-Technik;

      b) Innen- und Außenverkleidungen, Abdeckungen, Dämpfun-
      gen, Polsterung und Sitzbezüge;

      c) Auspuffsystem mit Katalysator und Rußpartikelfilter;

      d) werkseitig eingebautes bewegliches und unbewegliches

      Mobiliar, z.B. Individualeinbauten wie Camping-, Wohnmobil- und

      Businessausstattung.

      e) Luft-, Öl- und Wasserlecks, Windgeräusche, Quietsch- und

      Klappergeräusche, Undichtigkeiten;

      f) Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Gum-
      miteile, Schläuche und Rohrleitungen, es sei denn, ihr Ersatz ist

      technisch erforderlich und steht in unmittelbar ursächlichem

      Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Schaden;

      g) Folgeschäden an nicht versicherten Teilen, die durch einen

      ersatzpflichtigen Schaden eingetreten sind.

    • Toni_777 schrieb:

      So nun kam das Angebot...
      überlege mir weitere 2 Jahre für 976€ zu holen.



      Die Variante habe ich auch abgeschlossen, vor einem Jahr hat das noch 951€ (2Jahre / max. 160tkm) gekostet. Der Aufpreis für das 5. Jahr war mit dann doch zu heftig...
      Viele Grüße,
      Artur


      330i Touring [ab 10/2018] & 530ix Touring [ab 04/2018]
      weg sind sie: Tiguan 2.0TDI 10/13-04/18 und A5 Cabrio 05/10-10/18
    • Hallo,

      fast 1000 € sind nicht gerade aus der Portokasse zu entnehmen. Bei meinem Jetta mit entsprechender Leistung und gehobener Ausstattung waren 2006 gerade einmal knapp 300 € für zwei Jahre fällig. Da brauchte man nicht lange zu überlegen. Die Differenz zum heutigen [lexicon]Tiguan[/lexicon] ist schon horrend. Es dürfte klar sein, für wen vor allem sich der Abschluß lohnt: die Versicherung.

      Gruß

      RVO
    • RVO schrieb:

      Es dürfte klar sein, für wen vor allem sich der Abschluß lohnt: die Versicherung.

      Für wen sich das am Ende lohnt, weiß man immer erst hinterher. Versicherungen sind keine Wohltätigkeitsorganisationen sondern Wirtschaftsunternehmen, die auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet sind. Die Versicherungsprämien werden daher stets so kalkuliert, dass sie statistisch in der Masse zu Gewinnen führen. Bei "normalen" Schadensverläufen zahlt man daher in der Regel mehr an die Versicherung als man von ihr bezogen auf die Laufzeit im Versicherungsfall zurückerhält. Das gilt praktisch für alle Versicherungen. Doch schließt man eine Versicherung ja deshalb ab, um im Schadenfall gerade vor unliebsamen Kosten geschützt zu sein. Tritt ein größerer Schaden ein, hat sich die Versicherung gelohnt, wobei ich nochmals klarstellen möchte, dass Motiv für den Abschluss einer Versicherung nicht ist, dass man am Ende mehr Geld herausbekommt als man eingezahlt hat sondern die "Angst" davor, dass ein Schadenfall eintritt, der dann zu vorher nicht einkalkulierten Kosten führt und jemanden im schlimmsten Fall vor ein echtes Problem stellen kann. Versicherungsprämien kann man in seinen privaten Haushalt einkalkulieren, einen Schadenfall oft nicht. In der Absicherung dieses Risikos liegt der Sinn einer Versicherung. Um zu beurteilen, ob eine Versicherung Sinn macht, muss man die möglichen Kosten, die Wahrscheinlichkeit eines Schadeneintritts und die mögliche Höhe eines Schadens miteinander abwägen. Als grobe Faustregel kann man sagen, dass der Abschluss einer Versicherung umso mehr Sinn macht, je schmerzlicher einen die Folgen eines Schadens treffen, wenn der Schadenfall nicht gerade sehr unwahrscheinlich ist.

      Die Höhe der Kosten einer Garantieverlängerung ist übrigens ein Gradmesser für eine mögliche Schadenanfälligkeit. Dies gilt besonders, wenn sich die Prämien in der letzten Zeit stark erhöht haben. Dann kann man davon ausgehen, dass die bisherige Kalkulation der Versicherung für diese unwirtschaftlich war, weil es bei dem Fahrzeug in der Masse zu mehr Schadenfällen gekommen ist, als mein bei der Prämiengestaltung kalkuliert hat. Gerade die Erhöhung der Kosten für die Garantieverlängerung sollte daher Anlass dafür sein, sich mit dem Gedanken einer Garantieverlängerung näher zu befassen.

      Schließlich noch ein Empfehlung vor allem für alle Neuwagenkäufer. Nicht nur, dass es meist billiger ist, bereits beim Kauf eines Fahrzeugs eine Garantieverlängerung zu vereinbaren, diese Kosten lassen sich auch in die Vertragsverhandlungen um Rabatte mit einbeziehen und auf diese Weise mit der Versicherung einen rechnerisch höheren Rabatt raushandeln als ohne. Bei mir war es sogar so, dass man mir nach Erreichen der Schmerzschwelle zwar keine weiteren Prozente mehr geben wollte, sich dann aber bereit erklärt hat, die Garantieverlängerung für weitere drei Jahre quasi gratis draufzupacken, ein Angebot, das letztlich dem Händler den Zuschlag einbrachte. Es wird vielleicht nicht immer so extrem sein, doch lohnt sich ein Feilschen um die Garantieverlängerung allemal.

      Andreas
    • Toni_777 schrieb:

      Hier mal das Kleingedruckte, was drin
      Hallo Toni,

      so weit ich das gelesen habe, hast du nur die Ausschlüsse dokumentiert :thumbup: , das, was drin ist, fehlt.

      Vielleicht machst du dir noch die Mühe und lieferst auch das, was drin ist. Der Text dürfte ja deutlich kürzer sein :D .

      Übrigens: für mich war damals bei Neuwagenbestellung ein wesentliches Argument für den Abschluss der GV, dass in dem Auto doch viel Elektronik verbaut ist (bei mir insbesondere das RNS510 mit großer Festplatte). Schäden daran sind von der GV abgedeckt.

      Freundliche Grüße
      eduan
      [lexicon]S&S[/lexicon], 2,0 [lexicon]TDI[/lexicon], 103 [lexicon]kW[/lexicon], [lexicon]DSG[/lexicon], [lexicon]BSE[/lexicon], [lexicon]BMT[/lexicon], [lexicon]4Motion[/lexicon], DeepBlackPerleffekt, Sportsitze, [lexicon]SR[/lexicon] 17" Boston,WR 16" Stahl, [lexicon]RFDK[/lexicon], [lexicon]DLA[/lexicon], [lexicon]LA[/lexicon], [lexicon]RNS[/lexicon] 510, Highline-Plus, Bi-Xenon, [lexicon]PSD[/lexicon], [lexicon]AHK[/lexicon], [lexicon]PLA[/lexicon], [lexicon]PP[/lexicon], [lexicon]RFK[/lexicon], [lexicon]StHz[/lexicon], Winterpaket, [lexicon]MFL[/lexicon], [lexicon]GRA[/lexicon], Climatronic, [lexicon]MTV[/lexicon] Premium, Netztrennwand, unv. [lexicon]LT[/lexicon] 10/2012

      Hier geht´s zur Umfrage: Welche Farbe für Tiguan II bestellt?
    • Mir ging es keineswegs darum, eine Garantieverlängerung pauschal für nicht ratsam zu erklären, sondern das Bewußtsein dafür zu schärfen, daß dahinter das ökonomische Geschäftsmodell einer Versicherungsleistung steht, ein Geschäftsmodell, das zudem den Hersteller im Schadensfall von Kulanzleistungen entlastet.
    • RVO schrieb:

      .. das ökonomische Geschäftsmodell einer Versicherungsleistung steht, ein Geschäftsmodell, das zudem den Hersteller im Schadensfall von Kulanzleistungen entlastet.


      Hie muss aber immer betrachtet werden, wer die Versicherungsleistung vermittelt, wer der Versicherer ist und wie der Versicherungspreis zustande kommt.

      Halbwegs "ehrliche" Werte wird nur derjenige erhalten, der so eine Versicherung unabhängig von Hersteller abschließt. Das Problem ist nur, dass hier nur Gebrauchtfahrzeugversicherungen im Markt sind, die umfangreiche Ausschlüsse beinhalten.
      Eine Versicherung auf Neufahrzeug Niveau gibt es in der Regel nur vom Hersteller, und dieser versucht hier seine Interessen zu wahren:
      - benötige ich einen Verkaufsanreiz ggf. über eine Rabattierung der Versicherungleistung?
      - soll die Versicherung nur kostendeckend sein?
      - möchte ich mit der Versicherung Gewinne erzielen?
      und so weiter...

      Die zu erwartende Schadenshöhe ist damit nur ein Parameter von vielen. Solange hier niemand die Internas vom VVD veröffentlicht ist das für uns nur ein stochern im Nebel.

      Ich habe meinen Verkäufer auf die Prämienhöhe der Garantieversicherung angesprochen, ob ich aus der enormen Beitragshöhe auf die Qualität der Fahrzeuge schließen kann. Eine verwertbare Antwort habe ich leider nicht erhalten.

      Viele Grüße,
      Artur
      Viele Grüße,
      Artur


      330i Touring [ab 10/2018] & 530ix Touring [ab 04/2018]
      weg sind sie: Tiguan 2.0TDI 10/13-04/18 und A5 Cabrio 05/10-10/18
    • Wenn wir als potentielle Kunden die Implikationen der Prämienkalkulation der "Garantieverlängerung" (Reparaturkostenversicherung) seitens der Hersteller/Versicherer nicht durchschauen können, so wird deshalb das Angebot nicht weniger problematisch. Etwas mehr Licht ließe sich in die Angelegenheit bringen, wenn man sich der Mühe unterzöge, die Prämien für im Wert vergleichbare Fahrzeuge desselben Herstellers sowie verschiedener Hersteller zu vergleichen.
    • Hier noch der erste Teil des Kleingedruckten... momentan tendiere ich dazu, zumindest 2 Jahre abzuschließen.

      I. Welcher Gegenstand ist versichert?

      1. Versichert ist das im Versicherungsantrag näher bezeichnete Kraftfahrzeug, für welches bis zum Ablauf der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistungsfrist ab Erstauslieferung ein Antrag auf Abschluss dieses Versicherungsvertrags gestellt wurde.

      2. Nicht Gegenstand dieses Versicherungsvertrags sind

      a) Fahrzeuge, an denen nicht alle bis zur Antragstellung vom Hersteller vorgesehenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nach dessen Vorgaben durchgeführt worden sind;

      b) Fahrzeuge, deren Motorleistung oder Motordrehmoment durch Veränderungen am Triebwerk oder an der Triebwerkssteuerung gesteigert wurde (Tuning oder Chip-Tuning);

      c) Fahrzeuge, die zumindest zeitweilig zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung verwendet oder gewerbsmäßig vermietet werden;

      d) Fahrzeuge, die als Fahrschul-, Rettungs- und Polizeifahrzeuge eingesetzt werden sowie Fahrzeuge, die auf einen Betrieb des Kraftfahrzeuggewerbes zugelassen sind oder sich in deren Besitz befinden;

      e) Fahrzeuge, die nicht vom Hersteller mit einer zweijährigen Garantie versehen worden sind;

      f) Sonderkraftfahrzeuge, Sonderserien und Fahrzeuge mit werkseitig leistungsgesteigerten Aggregaten;

      g) Fahrzeuge, die nach einem Totalschaden wieder aufgebaut wurden.

      Tritt nach Antragstellung eine technische Veränderung

      oder eine Nutzungsänderung nach Ziffer I. 2. b) bis d) ein, endet der Versicherungsvertrag.1. Garantieverlängerung (vereinbarte Laufzeit)

      Im Rahmen der Garantieverlängerung leisten wir Ersatz für die Kosten von Reparaturen, die dadurch erforderlich werden, dass an dem versicherten Fahrzeug während des Bestehens des Versicherungsschutzes der Garantieverlängerung Mängel in Werkstoff (Materialien und Teile) und / oder Werkarbeit (Verarbeitung) auftreten. Maßstab dafür ist der in der Automo-
      bilindustrie übliche Stand der Technik vergleichbarer Fahrzeugtypen bei Erstauslieferung.

      2. Funktionsgarantie (Vertragsverlängerung)

      Die Funktionsgarantie schließt sich nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit an die Garantieverlängerung an. Im Rahmen der Funktionsgarantie leisten wir Ersatz für die Kosten von Repara-
      turen, die dadurch erforderlich werden, dass ein mechanisches oder elektrisches Bauteil des versicherten Fahrzeugs während des Bestehens des Versicherungsschutzes der Funktionsga-
      rantie seine Funktionsfähigkeit unmittelbar verliert. Eine Funktionsunfähigkeit liegt dann vor, wenn eines oder mehrere der versicherten Teile ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung
      innerhalb des Fahrzeuges aufgrund eines technischen Defektes nicht mehr nachkommt / nachkommen.

      III. In welcher Höhe leisten wir?

      1. Garantieverlängerung und Funktionsgarantie

      a) Im Schadenfall ersetzen wir die schadenbedingten Lohnkosten gemäß den Arbeitsrichtwerten des Herstellers sowie die Ersatzteilkosten auf Basis der unverbindlichen Preisempfeh-
      lung des Herstellers am Schadentag, maximal jedoch in tatsächlich angefallener Höhe (Reparaturkosten). Ersatzteilaufschläge auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstel-
      lers ersetzen wir nicht.

      b) Überschreiten die Reparaturkosten den Wert einer Austauscheinheit, wie sie bei dem jeweils vorliegenden Schaden üblicherweise eingebaut wird, so beschränkt sich der Ersatzanspruch auf die Kosten des Einbaus einer derartigen Austauscheinheit. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.

      c) Die Höhe des Ersatzanspruchs wird beschränkt durch den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Auftretens des Schadens. Überschreiten die Reparaturkosten
      den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadeneintritts, beschränkt sich der Ersatzanspruch auf den um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert.

      2. Garantieverlängerung

      Bei Einhaltung der im Versicherungsvertrag vereinbarten

      - Gesamtfahrleistung werden die Material- und Lohnkosten zu 100% ersetzt, sofern sich aus den Regelungen unter Ziffer III. 1. keine Begrenzung ergibt.

      Ist die vereinbarte Gesamtfahrleistung überschritten, gilt
      - pro Schadenfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 50% auf die Ersatzsumme.

      Ab einer Gesamtfahrleistung von 200.000 km leisten wir
      - keinen Ersatz.

      3. Funktionsgarantie

      Bis zu einer Gesamtfahrleistung von 100.000 km werden

      - die Material- und Lohnkosten zu 100% ersetzt, sofern sich aus den Regelungen unter Ziffer III. 1. keine Begrenzung ergibt.

      Ist die Gesamtfahrleistung von 100.000 km überschritten,

      - gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro pro Schadenfall.

      Für Fahrzeuge, die eine Gesamtfahrleistung von 200.000

      - km überschritten haben, oder die älter als 10 Jahre sind, beträgt die maximale Ersatzleistung 2.000 Euro im laufenden Versicherungsjahr.

      Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Schadeneintritts.
    • Dieser Punkt
      1. Versichert ist das im Versicherungsantrag näher bezeichnete Kraftfahrzeug, für welches bis zum Ablauf der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistungsfrist ab Erstauslieferung ein Antrag auf Abschluss dieses Versicherungsvertrags gestellt wurde.

      Ist schon sehr verwirrend!

      Wir reden doch hier über eine "Garantie Verlängerung",
      nicht aber über eine Verlängerung der "gesetzlichen Gewährleistung"!

      Ist das jetzt das übliche Versicherungsgeschwafel, um im Streitfall erst mal NICHT zu zahlen,
      oder ist das schlicht eine falsche Annahme meiner seit?

      Und das hier ist auch so ein knösel Satz:
      Fahrzeuge mit werkseitig leistungsgesteigerten Aggregaten

      Um was für Aggregate reden wir hier denn, denn weiter oben sprechen die ja schon vom getunten Motor!

      Wie ich dieses Versicherungs-Kleingedruckte doch Hasse!

    • Ist das jetzt das übliche Versicherungsgeschwafel, um im Streitfall erst mal NICHT zu zahlen,
      oder ist das schlicht eine falsche Annahme meiner seit?


      Da geht es nur darum, dass der Antrag für die Versicherung innerhalb der ersten 2 Jahre gestellt werden muss. So kann sichergestellt werden, dass zeitlich keine versicherungsfreie Lücken entstehen. Falls Du später einsteigen willst wird das (sofern Du überhaupt etwas angeboten bekommst) wohl ein anderer Vertrag mit anderen Konditionen.

      Viele Grüße,
      Artur
      Viele Grüße,
      Artur


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      weg sind sie: Tiguan 2.0TDI 10/13-04/18 und A5 Cabrio 05/10-10/18
    • el Chupa Cabra schrieb:

      Wir reden doch hier über eine "Garantie Verlängerung",
      nicht aber über eine Verlängerung der "gesetzlichen Gewährleistung"!

      Es handelt sich bei der von dir zitierten Bestimmung um eine reine Fristenregelung. Das Abstellen auf den Ablauf der Gewährleistungsfrist anstatt auf die Garantiefrist ist sinnvoll, da diese Frist einheitlich mit der Übergabe des Fahrzeugs vom Verkäufer an den Käufer zu laufen beginnt. Das ist bei der Garantiefrist nicht immer der Fall. Die beginnt mitunter nämlich schon früher zu laufen, so z.B. bei EU-Fahrzeugen mit der Auslieferung an den ausländischen Händler. Das ist übrigens ein Nachteil von EU-Fahrzeugen, bei denen sich die zweijährige Herstellergarantie für den Käufer faktisch durch den ausländischen Zwischenhändler verkürzt. Meist sind es nur wenige Tage, es können aber auch ein paar Wochen sein.

      Andreas
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