Der Spion der immer mit fährt - Dashcams, Risiken und Nebenwirkungen

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • eduan schrieb:

      Hallo wawa,

      mit einem solchen Beitrag von dir war [lexicon]imho[/lexicon] ja zu rechnen. Ich empfinde das beleidigend gegenüber eCC. Offensichtlich hast du in diesem [lexicon]Thread[/lexicon] keine Argumente und greifst ein Mitglied unflätig an.

      Und was Nickneger angeht: du gebrauchst diesen Begriff ja schon wiederholt und bemühst dich offensichtlich, das hier als verächtliche Einschätzung von eCC zu verwenden.
      eduan


      Das tut mir aber Leid. Das hast du völlig falsch verstanden.

      Solche Menschen braucht der Staat. Bedingungsloser Gehorsam.

      Wer sonst soll Schwachsinn wie herrschende Politik, Airport Berlin, Elbph..,Stuttgart.....finanzieren.

      Natürlich verachte ich diesen Gehorsam auf niedrigster rationaler Ebene. Aber Zahler braucht man halt...


      :thumbsup:

      Und hier der absolute Wahnsinn, der Supermichel. Werden schon Vorschriften ERFUNDEN die es nicht gibt um sie zu befolgen.

      Übrigens macht meine Dash keine Langzeitüberwachung, sondern max. 2 Minuten. Das fressen sogar die Ösis.

      :thumbsup:

      Im Übrigen sind das keine verächtlichen Einschätzungen gegenüber einer Person.

      Nein, gegen alle Nickneger !!!!

      Sehr aktuelle Frage, darf ich aufs WC und meinen .........mit Klopapier ohne TÜV abwischen???

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von wawa ()

    • Zum Thema "Nickneger" oder JA-Sager: hast du den Beitrag überhaupt gelesen, für mich stellt sich die Frage wen du damit überhaupt gemeint hast. Wenn du des Lesen nicht so mächtig bist und dich das Ganze zum Gähnen bringt, dann frag ich mich warum du überhaupt darauf geantwortet und nicht gleich die Kurve gekratzt hast.

      Dein Beitrag ist leider auch zu nichts zu gebrauchen und wenn, dann auch nur als unüberlegtes Gestänkere und dummes Beispiel.

      "Zitat, siehe oben" Bei mir auch ....".

      Grüße
      papa
      Hab keinen Tiguan mehr

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mackson () aus folgendem Grund: Zitat von wawa etnfernt.

    • Ach Leute, nehmt dass doch nicht alles so Bierernst!

      Ich zwinge doch niemanden meine Beiträge zu lesen, und ich lese auch nicht jeden Beitrag,
      warum auch, graue Haare hab ich schon viel zu viele!

      Was mir allerdings bei den Beiträgen von @wawa auf fällt:
      Er wirft ganz munter viele Extreme komplett in einen Pott, rührt kräftig,
      und hofft darauf das man auf diese verquerten Gedankengänge auf springt.

      Lichtbilder sind im Zeitalter des Internets ein besonderes Gut geworden,
      hier gilt es, vor der Publikation, genau drauf zu achten ob da niemandem auf die Füße getreten wird.
      Wie man jetzt den Zusammenhang zu öffentlichen Bauprojekten erstellt kann ich nicht
      so richtig verstehen - deucht mir eher nach einem Erguss aus einem Treffen der anonymen
      Verschwörungstheoretikern.

      Vorschriften und Gesetze sind zwei gänzlich unterschiedliche Elemente, und Datenschutz wird
      ganz klar Gesetzlich geregelt - da hab ich weder etwas erfunden noch hinzu gedichtet!
      (aber das passiert wenn man die verlinkten Beiträge von Juristen und ordentlichen Publikationen nicht
      zu lesen vermag, oder das Gelesene nicht verstehen kann - egal wie oft man die Buchstaben ließt).
      Der Schutz der Persönlichkeitsrechte hat für mich eine enorme Bedeutung, das ist eines der
      wichtigsten Elemente um "Frei" leben zu können.
      Ich alleine entscheide was mit meinen Daten und Informationen passiert, und dazu gehört auch
      JEGLICHES Bildmaterial von mir UND meinem Fahrzeug oder Wohnung.
      Wem das egal ist soll sich meinet wegen nackig auf den Alex stelle und sich an den vielen "Likes"
      erfreuen die er dann bekommt (oder auch nicht - je nach Hässlichkeitsgrad).

      Und was diese seltsame Titulierung angeht, nun ja:
      Was juckt es die Eiche, wenn sich eine Wildsau daran reibt?
      (ich hab da eine dicke Borke)

      In diesem Sinne, noch einen schönen sonnigen Sonntag!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von el Chupa Cabra ()

    • el Chupa Cabra schrieb:

      Was mir allerdings bei den Beiträgen von @wawa auf fällt:
      Er wirft ganz munter viele Extreme komplett in einen Pott, rührt kräftig, und hofft darauf das man auf diese verquerten Gedankengänge auf springt.
      eCC,
      nein, ich glaube, dass er einfach nur eine Momentablichtung mach, sprich nur ein paar Zeilen liest, und das Ganze aus dem Zusammenhang reißt und für sich einfach nur falsche Schlüsse / Rückschlüsse zieht. Wie ich bereits in einem anderen Beitrag geschrieben habe, das Problem mit den Halbwahrheiten ...

      in diesem Sinne, schönen (bei uns bewölkten) Sonntag
      papa

      ps.
      Ach ja, und da gibt es doch noch die Gruppe der Lernresistenten und Merkbefreiten :rolleyes:
      Hab keinen Tiguan mehr
    • el Chupa Cabra schrieb:

      Es gibt aktuell in RLP zwischen dem hiesigen Datenschutzbeauftragten
      Genau den hat ein Kumpel von mir angeschrieben. Bzgl. Kamera im/am Auto.

      Antwort:


      Video-Aufnahmen von Straßenfahrten bzw. -begehungen durch eine Privatperson


      Sehr geehrter Herr XXX,



      1. Herr XXX beabsichtigt, Videoaufnahmen von Fahrten oder auch
      Spaziergängen in seiner Stadt zu fertigen. Unklar ist,
      ob er dies als privates Hobby oder als Teil einer
      beruflichen/gewerblichen Tätigkeit tun will, welches Fahrzeug er
      einsetzen will und ob bzw. auf welchem Weg er die Ergebnisse verbreiten
      (übermitteln bzw. veröffentlichen) will. Unklar ist auch, welche
      Detailgenauigkeit die Videospeicherung aufweist bzw. welche Auflösung
      die zur Veröffentlichung gelangenden Aufnahmen aufweisen werde


      2. Eine datenschutzrechtliche Würdigung muss also alle Alternativen in
      den Blick nehmen:

      - Wenn keine allgemeine Veröffentlichung geplant ist und Herr X. nicht
      im Rahmen einer beruflichen/gewerblichen Tätigkeit handelt, ist die
      Aufnahmetätigkeit als privat/familiäre Ausübung eines Hobbys anzusehen.
      Das Bundesdatenschutzgesetz kommt dann nicht zur Anwendung (§ 27 Abs. 1
      Satz 2 BDSG). Zu beachten bleibt, dass das allgemeine
      Persönlichkeitsrecht der Bürger nicht verletzt werden darf, die von den
      Aufnahmen betroffen sind. Dieser Aspekt kann aber grundsätzlich nicht
      vorsorglich zum Eingreifen staatlicher oder kommunaler Stellen führen.
      Bürger, die sich hier konkret beeinträchtigt fühlen, müssten
      zivilrechtlich Hilfe in Anspruch nehmen. Herr X sollte aber auf
      diesen Aspekt hingewiesen werden.


      - Wenn eine Veröffentlichung geplant ist, etwa in Youtube, könnte der
      Bereich des Privat-Familiären verlassen worden sein. Dies ist aber eine
      durch meine Dienststelle noch nicht abschließend geklärte Frage, die ich
      vorerst offen lassen möchte.


      - Wenn bei den veröffentlichten Aufnahmen die Auflösung so gering
      gewählt wird, wie bei den Beispielen, die von Herrn X. in seiner Anfrage
      angeführt werden, sehe ich grundsätzlich keinen Personenbezug der
      Aufnahmen. Die mangelnde Detailgenauigkeit der Aufnahmen begründet diese
      Wertung. Auch dann also ist das Bundesdatenschutzgesetz nicht anwendbar.
      Eine sonstige Rechtsnorm, die geeignet wäre, die allgemeine
      Handlungsfreiheit des Herrn X. in diesem Zusammenhang einzuschränken,
      ist mir nicht bekannt.



      - Falls die Aufnahmen mit einer Auflösung gefertigt werden, die einen
      Personenbezug der aufgenommenen Passanten und KFZ-Fahrer bzw. auch
      KFZ-Halter begründet und falls die Tätigkeit des Herrn X. als nicht
      privat/familiär qualifiziert werden muss, kommt das BDSG zur Anwendung.
      Bezüglich der Datenerhebung und -speicherung durch Herrn X. wäre § 29
      Abs. 1 BDSG, bezüglich der Veröffentlichung § 29 Abs. 2 BDSG zu beachten
      (ergänzt durch §§ 30ff BDSG). Dabei sind diese Rechtsnormen aber im
      Licht der BGH-Entscheidung zur Bewertungsplattform "Spick-mich" (Urteil
      des Bundesgerichtshofs vom 23. Juni 2009) auszulegen. Dies bedeutet,
      dass die in den zitierten Regelungen des BDSG genannten Anforderungen im
      Licht der grundrechtlich geschützten Position auch des Handelnden (hier
      also des Herrn X.) auszulegen sind. Falls sich Herr X. also
      beispielsweise auf Kunstfreiheit oder die Freiheit der Meinungsäußerung
      berufen sollte, wäre dies zu berücksichtigen. Bedeutsam wäre das etwa im
      Rahmen der Rechtsgüterabwägung, die nach den genannten Regelungen
      durchzuführen ist. Auch § 33 BDSG ist wohl deshalb vom BGH im Falle von
      "Spick mich.de" nicht angewandt worden.


      Vor diesem Hintergrund würde ich selbst unter den Bedingungen von
      Aufnahmen mit hoher Auflösung und nicht privater Tätigkeit im
      vorliegenden Zusammenhang kein Überwiegen der schutzwürdigen Belange der
      Betroffenen sehen und zu einer Zulässigkeit des Vorhabens des Herrn X.
      tendieren. Dieses Ergebnis wird durch die Überlegung gestützt, dass auch
      nach dem Kunst-Urhebergesetz (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 KUrhG) die Verbreitung
      von Aufnahmen von Personen, die als bloßes Beiwerk auf
      Übersichtsaufnahmen öffentlich zugänglicher Räume erscheinen, zulässig ist.




      3. Von den datenschutzrechtlichen Überlegungen zu unterscheiden sind
      Gesichtspunkte der straßenrechtlichen Sondernutzung und der daraus
      resultierenden Genehmigungspflicht. Von datenschutzrechtlichem Belang in
      diesem Zusammenhang ist aus meiner Sicht vor allem die in der Diskussion
      über Google Street View gewonnene Erkenntnis, dass Datenschutzfragen bei
      der Beurteilung, ob eine erlaubnispflichtige Sondernutzung vorliegt,
      keine Rolle spielen.


      Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen geholfen zu haben,
      mit freundlichen Grüßen
      in Vertretung
      Dr. Klaus Globig
      Somit stimmt:


      Ich alleine entscheide was mit meinen Daten und Informationen passiert, und dazu gehört auch
      JEGLICHES Bildmaterial von mir UND meinem Fahrzeug oder Wohnung.
      diese Aussage ja schonmal nicht mehr. Denn du wirst nur als "bloßes Beiwerk" betrachtet.
    • Also bis ich heute Abend zur Nachtschicht gefahren bin, hat mich das Thema nicht sonderlich interessiert.

      Ich versuche mal, trotz des noch recht frischen Schrecks einigermaßen sachlich zu bleiben: Da es auf besagter Fahrt zur Arbeit durch einen Überholer im Gegenverkehr beinahe zum Frontalzusammenstoß kam, den ich nur durch eine Vollbremsung bis zum Stillstand und Ausweichen in den Randstreifen/Wiese vermeiden konnte, werde ich mich jetzt zumindest mal nach einer Dashcam umsehen... Und solange sie nicht explizit verboten sind, kümmert mich das Datenschutzgejammer einen feuchten Sch...

      OK, der letzte Satz war weniger sachlich, aber mir zittern noch immer die Knie...
    • Na endlich kommt hier mal so etwas auf die eine Diskussionskultur!

      @icefeldt
      Danke für die Information!

      Ich schau mich mal um warum Luxemburg und Belgien die Cams verboten haben,
      und warum unsere Datenschutzbeauftrage der jeweiligen Länder das so unterschiedlich bewerten.
    • Wenn ich recht informiert bin, wurden in Österreich die Dashcams gemeinsam mit den Wildkameras für Jäger verboten.
      Ursache war afair, das in Kärnten (wo sonst?) ein Politiker bei der "privaten Interaktion" mit einer seiner MitarbeiterInnen (Ja, tatsächlich eine Frau!!!) von einer solchen fotografiert wurde und die "expliziten Beweisfotos" in der Presse veröffentlicht wurden... :D
      Ich verbleibe mit vorzüglicher Hochachtung und besten Grüßen ergebenst ihr
      mavo

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mavo ()

    • @eCC

      du scheinst mir ein ganz besonderes Exemplar zu sein, so richtig schlau wird man nicht
      aus dem was du schreibst und vor allem erschließen sich mir deine Beweggründe nicht wirklich ;)

      Als erstes wird so getan als wenn das Einbauen und auch die Benutzung von Dashcams
      in Deutschland verboten sind oder man sich das zumindest herbei reden kann.

      Sodann erfolgen Ausflüge zu Google Streetview,Google Glass, Cloud's, Socialnetworks,
      Social-Engineering, Telemetrie Daten usw.alles böses Zeugs ;)

      Als ich schrieb das für Foto und Videoaufnahmen die Panoramafreiheit gilt (für Dashcams aber evt. nicht)
      wird das ignoriert, erst als "Icefeldt" ein Zitat einer "höheren" Stelle einfügt, das aussagt
      das man auf einer Panoramaufnahme nur schmückendes Beiwerk ist und dies zu dulden hat bzw.
      dazu ungewollt seine Zustimmung erteilt, attestierst du Diskussionskultur.

      Ich weiß man soll ja nicht alles so Bierernst nehmen was du so schreibst ;)

      Ein Satz ist mir dennoch besonders in Auge gefallen

      eCC schrieb:

      Hier geht es ausschließlich um Informieren und Hinweisen (Beraten dürfen wir ja Rechtlich nicht!)


      Wer ist WIR ????
      Schreibst du hier im Namen einer Institution oder bist du mehrere Personen in einer ?

      Ich habe bis jetzt immer noch nicht verstanden wo denn nun du Risiken und Nebenwirkungen einer Dashcam liegen ;)
      Einziges Problem das sich darstellen könnte sind uploads bei Youtube oder sonst wo, da dies aber nicht nur für
      Dashcams gilt sondern gleichermaßen für Fotoapparate,Videokameras,Smartphone und Tablets ist ein Verbot
      (so gern man sich das auch herbei reden möchte) für nur eins dieser Syteme Unsinn !

      Dann gehe mal weiter auf die Suche in welchen Ländern Dashcams (aus was für nicht nachvollziehbaren Gründen auch immer)
      verboten sind.
      Ich persönlich werde das Ding aus guten (positiven) Gründen weiter benutzten !

      @Mackson ...

      ich will mich ja nicht in deinen Job hier einmischen, allerdings bin ich kein Freund davon einem User
      einer gelbe Karte zu erteilen, um es bei dem anderen zu übersehen ... das sieht irgendwie parteiisch aus ;

      So schönen Tag noch und nun erstmal ab in den Urlaub
    • hi leutz :)

      mich interessiert es auch reichlich wenig, dass ich im strassenverkehr von privaten personen gefilmt werde ... so gesehen bin ich über das verbot bei uns schon froh!
      hätten wir solche horror-zustände wie in russland, dann würde die sache wohl anders aussehen - & ich auswandern ;)

      dass das gesetz wegen eines kärntner politikers geschaffen wurde ist schlicht blödsinn.

      im öffentlichen raum muss die überwachung (& eine solche ist das!) von der datenschutzkommission genehmigt werden ... videoüberwachungen unterliegen der meldepflicht & sind kein kavaliersdelikt :!:

      zum thema "google glass": mack hat's ja schon erwähnt (bspw. fremde kinder filmen, etc.) -> es gibt heutzutage genug perverse & pädophile :thumbdown:
      google-glass-träger werden übrigens bereits "glAssholes" genannt :whistling: :D

      @ mavo: was bitte bedeutet
      das lese ich öfter bei deinen beiträgen ;)

      lgp
      Deepblack Perleffekt, Alcantara Black, Ambientepaket, Dachhimmel Black, DWA, FSE, Gepäckraumboden, GRA, MFL, Panoramadach, Parklenkassistent "PARK ASSIST", Radio "RCD 510", Rückfahrkamera "REAR ASSIST", Sound "DYNAUDIO CONTOUR", Spiegelpaket, Sportfahrwerk, Standheizung, USB, Winterpaket, Xenon incl. "LED TFL" :thumbsup:
    • Icefeldt schrieb:

      Wenn keine allgemeine Veröffentlichung geplant ist und Herr X. nicht
      im Rahmen einer beruflichen/gewerblichen Tätigkeit handelt, ist die
      Aufnahmetätigkeit als privat/familiäre Ausübung eines Hobbys anzusehen.
      Das Bundesdatenschutzgesetz kommt dann nicht zur Anwendung (§ 27 Abs. 1
      Satz 2 BDSG). Zu beachten bleibt, dass das allgemeine
      Persönlichkeitsrecht der Bürger nicht verletzt werden darf, die von den
      Aufnahmen betroffen sind. Dieser Aspekt kann aber grundsätzlich nicht
      vorsorglich zum Eingreifen staatlicher oder kommunaler Stellen führen.
      Bürger, die sich hier konkret beeinträchtigt fühlen, müssten
      zivilrechtlich Hilfe in Anspruch nehmen. Herr X sollte aber auf
      diesen Aspekt hingewiesen werden.

      Heisst also, daß ich genau so fortfahren kann, wie bisher :thumbup: . Der gemeine Dashcam User kopiert doch nicht alle Nase lang die Filme von der Karte und lädt sie bei Youporn hoch...

      djguru schrieb:

      mich interessiert es auch reichlich wenig, dass ich im strassenverkehr von privaten personen gefilmt werde
      Mich auch nicht, ich habe nichts zu verbergen. Mich stört z.B. auch nicht, daß Nachbars neue Überwachungskamera genau vor sein Haus über die Straße auf meinen Garten und Küchenfenster zeigt, im Gegenteil, ich freue mich, daß ich im Falle des Falles mehr Beweismaterial habe(mit hat man beim letzten Einbruchsversuch die Kameras mit ner Holzlatte nach oben gedrückt). Einigen Leuten hier würde das wohl derbe gegen den Strich gehen, denke ich :rolleyes:

      Gruß
      Silvio
      Live aus Russland
      - Touareg 2.0TSI 4 Motion 11/2019, weiss perleffekt, 8AT, LED, Discover Pro, Leder, ergo Comfort usw.
      - Kia Sorento 2.2CRDI 04/2017, weiss perleffekt, Automatik, Xenon, Leder, Navi, Panoramadach, Hifi System usw.
      vorher:
      Tiguan I 2.0TSI Sport & Style 03/2016, Opel Mokka Cosmo 1.8 16V 4x4, Tiguan I 2.0TSI Sport & Style 12/2008
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Volkswagen AG.