Falls man erwischt wird, sind 25 EUR fällig.
Falls man jedoch zuvor auf der [lexicon]AB[/lexicon] rückwärts gefahren ist oder gar gewendet hat, um die verpasste "wilde Ausfahrt" nachträglich zu erreichen, wird's teuerer, mit Punkten und ggf. Fahrverbot.
Manche Behelfsausfahrten, die nur für Fahrzeuge von Straßenmeistereien oder Polizei und Rettungsdiensten gedacht sind, hatte ich auch schon bei Mega-Staus benutzt. Ich vermute, dass da auch kulant verfahren wird. Kommt da aber ein Polizei- oder Rettungsfahrzeug in einer einspurigen Schneiße entgegen, handelt es sich um einen Gefährdungs-Tatbestand und könnte 50 EUR kosten.
Ich würde nie eine "wilde Ausfahrt" benutzen, die ich nicht explizit kenne.
Der [lexicon]Tiger[/lexicon] hat eine zulässige Gesamtmasse von 2,2t (zumindest meiner). Nicht nur der Bauer mit seinem Rüben- oder Saatfeld könnte Regressansprüche stellen, sondern auch andere, deren Privatweg, Brücke oder unterirdische Drainage beschädigt worden sein könnte.
Bronny