Rückleuchten in LED Technik (ab sofort bestellbar!)

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    • Antwort für JWSK!
      Hallo Forumsfreunde, hallo JWSK!
      Alle Versicherungen, ganz gleich welche, möchten nichts bezahlen. Die müssen aber. Wenn sie nicht anders können.
      Können aber Regress nehmen. ZB. bei grober Fahrlässigkeit. Die haben die besten Anwälte.
      Verunfallte Fahrzeuge werden dann konfisziert und von Sachverständigen peinlichst genau untersucht, ob dem Halter oder Fahrer irgend etwas nachgewiesen werden kann, das am Fahrzeug nicht alles Gesetzeskonform oder nicht zulässig ist oder war. Die müssen zwar bei Fremdschäden in Vorleistung gehen, nehmen aber Regress beim Fahrzeughalter.
      So hat es mir der TÜV, das Lichttechnische Institut und mein Versicherungsvertreter mitgeteilt.
      Hast Du oder jemand aus dem Forum andere Informationen?
      Weiterhin gute Fahrt.
      Gruß Nate
    • Hallo Nate,
      man sollte beim Abschluss einer KFZ-Versicherung darauf achten, dass im "Kleingedruckten" auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit im Schadensfall, seitens der Versicherungsgesellschaft, verzichtet wird.
      Grob fahrlässig ist z.B. ein Rotlichtverstoß.
      Anders sieht es mit Vorsatz aus (Augen verbinden, Alkohol am Steuer).
      Die Versicherung ersetzt den verursachten Schaden.
      Jedoch kann die Versicherungsgesellschaft bis 5000 Euro je Ereignis Regress nehmen.
      Bei Trunkenheit am Steuer mit Unfallflucht sind das dann 2 Ereignisse, für die dann Regress genommen werden kann.
      Die Kaskoversicherung braucht in diesen Fällen gar nicht zu leisten.

      Gruß

      Hannes

      V 8
      4134 ccm
      340 PS
      800 Nm
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