Bronny schrieb:
1. Wir haben hier in D eine 2 Jahre lange gesetzliche Gewährleistungspflicht. Innerhalb der ersten 6 Monate ist der Verkäufer bzgl. des Mangels beweispflichtig, danach der Käufer.
Also die gesetzliche Gewährleistung ist eine nette Sache, zumindest in den 1. sechs Monaten!
Aber danach gilt die Beweislastumkehr, sprich man muss dem Hersteller nachweisen das der Fehler schon "von Anfang an" existierte.
Merke: Gesetzliche Regelungen werden von Juristen für Juristen gemacht, und NICHT für das gemeine Volk.
Ich halte hingegen die Herstellergarantie, in Fall von Volkswagen zwei Jahre OHNE Einschränkung der Laufleistung, für sehr Wertvoll!
Ausnahmslos JEDE Herstellergarantie ist an "Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGBs) geknüpft, was in unserem Fall die vorgeschriebenen
Besuche in der Werkstatt bedeutet (unter Anderem).
Finde ich nun nicht übertrieben dies vom Hersteller zu verlangen, auch wenn die Wartungskosten nicht unerheblich sind.
Aber wenn mir die Wartungskosten die Haare vom Kopf frisst, dann sollte man VOR dem Kauf sein Handeln überdenken!
Ich für meinen Teil würde so eine 100%tige Verlängerung der Herstellergarantie gerne nehmen, auch wenn mglw. nichts in der Zeit kaputt geht.
Aber ich hab die Sicherheit IMMER über ein voll funktionsfähiges und sicheres Fahrzeug zu verfügen, und mein Leben ist MIR
mehr Wert als das ständige Zocken über Werkstattkosten.