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  • … ich hatte nicht die Nerven, das Thema weiter durchzuziehen, obwohl die Chancen ja bekanntermaßen sehr gut standen, die Rückabwicklung durchzusetzen. Nun freut sich eben ein anderer über den Tiguan, zusammen mit der Vergleichszahlung habe ich gleichwohl nur einen geringen Verlust gehabt… Dafür erfreue ich mich seit bald 2 Jahren an einem PHEV eines anderen Herstellers, denn ehe ich wieder einen VW kaufe, fahre ich mit Öffis oder Fahrrad…

  • ...weichkochen, das ist definitiv die Strategie dieses Konzerns! Das Problem z.B. bei mir in Berlin ist, dass die Gerichte für nächstinstanzlixhe Verfahrensterminierungen über 18 Monate Zeit verstreichen lassen und damit holt sich VW richtig einen runter, je länger das dauert, um so eher ist man als gehörnter Exkunde gewillt, auf einen Vergleich einzugehen. Angemerkt: Über 10tsd€ ist schon ein guter Kurs...da kannste mit dem Privatverkauf in der Tat auch auf die in Rede stehende Klagesumme komme…

  • ...dann musst du aber richtig viele Kilometer seit dem Kauf abgerissen haben und insgesamt die Kilometerleistung ja schon um die 180tsd km liegen... Kann es sein, dass dieses Vergleichsangebot noch vor der erstinstanzlichen Entscheidung kam (VW macht scheinbar mit der peanuts-Abspeisung der „Kunden“ ungeachtet des BGH-Urteils da weiter, wo sie vor Jahren begonnen)

  • imho hat der bgh den Anspruch auf Zinsen verneint! Gruß

  • ... wäre schön, wenn das auch so in Berlin wäre. Ich hatte einen Termin für Mitte Februar für die Berufungsverhandlung. Ich habe jetzt aber die Schnauze gestrichen voll von diesem Verein und trotz des bgh-Urteils der fortgesetzten und ewig anhaltenden Zermürbungskriege mit immer wieder neuen dämlichen Anträgen für die Berufungshandlung! Ok VW, du hast mich zermürbt und kannst stolz darüber sein. Macht, was ihr wollt, ich weiß, es interessiert euch nicht, aber mich seht ihr als Kunden nie wieder,…

  • ...und VW zeigt die lange Nase!!! Im Übrigen bleibt ja dann immer noch der Gang in die letzte Instanz, und das dauert wieder zwei Jahre, dann hat der tiguan 250tsd km runter und es ist Ende mit der Rückgabe... So ein Konzern wie VW sitzt eben am längeren Hebel, und du als Verbraucher guckst in die Röhre... Gruß

  • Ich glaube nach wie vor, dass VW auf Zeit spielen wird. Die Frage ist, wie lange die betroffenen Fahrzeugeigentümer noch den Atem haben, dem für VW billiger kommenden Vergleich unter Wert zu widerstehen. Nicht alle haben die Möglichkeit, das Auto einfach abzumelden und wegzustellen, und wird das Fahrzeug weiter genutzt, reibt sich mit jedem gefahrenen Kilometer VW die Hände, denn genau das erspart VW Kosten bei einer Rückgabe des Fahrzeugs. Und ich denke, der eine oder andere wird den Spatz in d…

  • ...angesichts der vorliegenden Urteile des BGH natürlich wieder einmal eine schwofelige Haltung dieses Konzerns. Denn nach wie vor spielt VW mit den Kunden sein eigenes Spielchen, indem VW den Faktor Zeit gnadenlos ausnutzt und so sicherlich immer mehr Vergleichswillige mit ein paar Kröten abspeisen wird. Ich glaube, die werden auch nach wie vor jedes Einzelverfahren torpedieren und gnadenlos es zeitlich bis zu Terminierungen letztinstanzlicher Gerichtsverfahren aussitzen, um vorher auf zunehmen…

  • Ot (möge man mir bitte an dieser Stelle verzeihen) Bei den jetzigen Temperaturen erreiche ich bei gemäßigter Fahrerei (überwiegend Stadtverkehr, keine Klimaanlage) gute 50km. Seit guten 7tsd. Km habe ich im Durchschnitt ca. 2,9Liter/100km und ca. 18kwh/100km verbraucht. Klar ist bei so einem Konzept, dass je mehr elektrisch mit viel elektronischem Bremsen (Rekuperation) gefahren wird, desto günstiger wird es. Das Auto ist nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten für eine Anschaffung nicht wirklich …

  • Fahre derzeit, während der Tiguan in der Garage steht (jetzt im Sommer neben dem „Eisenschwein“) einen Mitsubishi Outlander PHEV. Ganz anderes Fahrgefühl, man ändert irgendwie automatisch seinen Fahrstil in Richtung entspannt „ruhige Gewässer“... Gruß

  • ...musst nicht sauer sein, ich wollte deine Aussage ja nicht Abrede stellen, sondern mit meiner Aussage lediglich zum Ausdruck bringen, dass es offensichtlich keine einheitliche Vorgehensweisen von vw in den anhängigen Verfahren gibt. Was denn nun tatsächlich bei den Klagen auf Rücknahme des Fahrzeugs als Vergleich erfolgreich angeboten wird, dürfte nur VW-intern bekannt sein, da sich die Empfänger des „Schadensersatzes“ ja generell zum Schweigen verpflichten müssen... Gruß

  • @Sausefritz ...kann ich so leider ganz und gar nicht bestätigen... Gruß

  • ...also zweitinstanzlich- Dafür um so mehr erstaunlich, dass VW das Urteil geschluckt hat Gruß

  • Da hat dein Spezi aber richtig Glück...war das erstinstanzlich und VW ist drauf eingegangen? Leider habe ich ja erst ein erstinstanzliches Urteil - und die Terminierung für das OLG dauert und dauert (nicht zu Letzt danke Corona) Gruß

  • Zitat von Kabel69: „Damit bin ich aus dem ganzen Verfahren raus und kann auch gedanklich damit abschließen. Seeehr erleichternd. w00t.png “ ...hat eben auch was für sich...Glückwunsch! Auch wenn das Auto bloß in der Garage steht, trotzdem nervt es schon, nicht zu wissen, wie und vor allem wann denn nun die Gerichte entscheiden werden. Ich glaube, dass VW genau das weiß und erwartet, dass man als Großkonzern den längeren Atem hat als der „Kleinverbraucher“, der jede Instanz durchklagen muss...VW …

  • Dankeschön, sehr komplizierte Materie, bei dem Otto-Normal-Verbraucher wie ich einfach mal die Segel streichen. Rein subjektiv gesehen empfinde ich dieses ganze Rechtsgebilde als undurchsichtig und verbraucherunfreundlich...Keine durchsichtige europäische Rechtspolitik für den Verbraucher sondern eher ein Wirrwarr von politischen Machtgeilheiten...(sorry) Ich lege mich jedenfalls einfach mal hin, weil ich als doofer Verbraucher sowieso nix ändern kann, lass das alles so laufen wie’s läuft, und w…

  • @floflo Würdest du mir bitte mal kisap erläutern, warum denn hier überhaupt der EuGH eine Zuständigkeit hat, denn ich finde momentan noch nicht den Ansatz, welches europäisches Gesetz berührt ist, so dass der EuGH angerufen werden kann... Ich komme irgendwie mit dem „Grundsatzparagraphen § 1 - Zuständigkeit EuGH prüfen“ irgendwie noch nicht so richtig klar...Über Wiki bin ich bezogen auf den vw-Schummelskandal nicht weitergekommen Gruß

  • Und noch einmal vielen Dank für deine umfassenden Ausführungen. So ganz praktisch finde ich persönlich diese ganzen Regelungen irgendwie nicht, weil ja zumindest indirekt auf die nationalen Rechtsprechungen Einfluss genommen wird. Aber das ist scheinbar dem umfassenden „europäischen Gedanken“ geschuldet...nur leider alleine aufgrund der ewigen Verfahrensdauern nicht „kundenfreundlich“ Gruß und bleibt gesund

  • ... was ich dabei gleichwohl nicht verstehe: Ich musste da Klage einreichen, wo ich das Geschäft abgeschlossen habe...warum entscheidet jetzt der EuGH über Sachverhalte, die ja eigentlich grundsätzlich dort zu regeln wären, wo sie ihren Ursprung haben? Wenn das höchste deutsche Gericht in örtlicher und sachlicher Zuständigkeit entscheidet und nun von einer für mich imaginären Institution „überrichtert“ wird, ist das höchste deutsche Gericht folglich also doch nicht höchstrichterlich Haben deutsc…

  • ... das mit der Verzinsung scheint der BGH auch eingeschätzt zu haben, wohl ab Klageeinreichung, nicht ab Kaufdatum... Wer im Rahmen einer Einzelklage geklagt hat, sollte in der Tat mit dem „Schummeldiesel“ keine Kilometer mehr machen. Glücklich sind die, die eine Garage übrig haben und das Fahrzeug am Ladegerät dort abgemeldet „lagern“. Ich bin erst wieder im Januar 2021 mit tüv dran, da ist die Ruhensversicherung noch nicht abgelaufen und die Fahrt zum tüv ist imho mit angebrachten Kennzeichen…

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